Wegweisungskonzept für die Stadt Basel
In Abstimmung mit der elektronischen Routenplanung und Strassennetzhierarchie haben wir das Wegweisungskonzept von Basel-Stadt entwickelt.
Ausgangslage
Die heutige Wegweisung in Basel-Stadt stammt teilweise aus Umsetzungszeit der Nordtangente der Nationalstrasse. Damals mussten in der Wegweisung Alternativen zur vignettenpflichten Autobahn angeboten werden. In der Zwischenzeit bevorzugt die Verkehrspolitik eine Lenkung weg vom städtischen Strassennetz hin zum Hochleistungsstrassennetz. Auch die Einteilung der Strassennetzhierarchie selbst hat Veränderungen erfahren.
Weiter hat die Bedeutung der elektronischen Routenplanung mittels Navigationsgeräten in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dieser Trend steigt mit der aktuell fast ausschliesslichen Produktion von Personenwagen mit In-Vehicle-Device. Heute lassen sich ortsunkundige – aber auch ortskundige Personen mit aktuellen Informationen zu Verkehrszuständen – von Navigationssoftware leiten.
Aus diesen Gründen und zwecks verbesserter Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben war eine Anpassung der Wegweisung auf konzeptioneller Ebene notwendig.
Auftrag
Der Kanton Basel-Stadt benötigt entsprechend dem verkehrspolitischen Leitbild ein Wegweisungskonzept für Fern-, Nah- und Lokalziele. Die zwei übergeordneten Ziele des Wegweisungskonzepts sind folgende:
- Verkehrslenkung und Verkehrsreduktion
- Systematisierung und Bereinigung
Resultate
Passend zu diesen Zielen haben wir Prinzipien für das neue Wegweisungskonzept definiert. Dazu gehören unter anderen die Abstimmung mit der Strassennetzhierarchie und die Berücksichtigung der elektronischen Navigationssysteme. Die Bereinigung der Zielangaben auf Kantonsfläche hat zu verschiedenen Kategorien geführt, welche neu nach einheitlichem Muster im öffentlichen Raum ausgeschildert werden sollen.
Für die Zielangaben der obersten Priorität (z.B. Messe, Rheinhafen, Bahnhof SBB) wurde ein automatisches GIS-Routing durchgeführt. Die bestehende Wegweisung des Permanenten Parkleitsystems (PPS) wurde dabei berücksichtigt. Das neue Konzept dient als massgebende Grundlage für die nun anstehende Umsetzung durch den Kanton.