Konzept für die Abgabe auf Elektrofahrzeuge
Mit einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge sollen künftig elektrisch angetriebene Fahrzeuge ihren Beitrag an die Infrastrukturkosten leisten.
Die Strasseninfrastruktur wird heute zu einem grossen Teil über die Mineralölsteuer finanziert. Mit der Umstellung der Fahrzeugflotte von konventionellen auf batterieelektrische Antriebe nimmt die Zahl der Fahrzeuge, welche die Infrastruktur über die Mineralölsteuer mitfinanzieren, stetig ab. Damit fehlen langfristig die Mittel für den Unterhalt und den Ausbau der Infrastruktur.
Mit der geplanten Abgabe werden Elektrofahrzeuge die Strasseninfrastruktur mitfinanzieren und die finanziellen Ausfälle bei der Mineralölsteuer kompensieren. Damit wird die Finanzierung der Strasseninfrastruktur langfristig gesichert. Die Einführung der Abgabe auf Elektrofahrzeuge ist für das Jahr 2030 geplant.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen auszuarbeiten.
Eckpunkte
Die neue Abgabe soll folgende Eckpunkte berücksichtigen:
- Die Abgabe soll auf alle, in der Schweiz gefahrenen Kilometern erhoben werden.
- Die Abgabe soll für alle Fahrzeuge gelten, die nicht mit Kraftstoffen angetrieben werden, die der Mineralölsteuer unterliegen.
- Die Abgabe soll diskriminierungsfrei auf in der Schweiz und im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen erhoben werden. In- und ausländische Fahrzeuge sind möglichst gleich zu behandeln.
Abgabekonzept
Als Grundlage für die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wird ein Abgabekonzept erstellt. Dieses beschreibt welche Informationen wie erhoben werden können. Dabei werden geeignete technische und betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie das Abgabekonzept umgesetzt werden kann.
Weiterführende Informationen
Nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur (admin.ch)
Faktenblatt 1 - Finanzarchitektur (29.06.2022)
Faktenblatt 2 - Abgrenzung der Ersatzabgabe (29.06.2022)
Technischer Grundlagenbericht (30.11.2021 ) - Konzeption für eine fahrleistungsabhängige Abgabe (Schlussbericht)