Lärmaktionsplanung für mehr Lebensqualität
Steigende Mobilität und Verkehrsleistung stehen dem wachsenden Bedürfnis der Menschen nach Ruhe und Erholung gegenüber. Zudem birgt Lärm gesundheitliche Risiken und erhöht das Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Lärmschutz ist daher eine wichtige Aufgabe der Kommunen.
Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind viele Kommunen in Deutschland verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Diese Verpflichtung besteht, wenn im Gemeindegebiet Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kfz/24h verlaufen.
Wir unterstützen die Kommunen während des gesamten Prozesses der Lärmaktionsplanung, sowohl in fachlicher als auch in organisatorischer Hinsicht:
- Vorschläge zur Wahl des Verfahrens
- Beratung und Begleitung der Verwaltung im Verfahren
- Erstellen von strategischen Lärmkarten, Betroffenheitsermittlung
- Konzeption, Wirkungsanalysen und fachrechtliche Abwägung von Lärmminderungsmaßnahmen
- Begleitung und Durchführung der Beteiligungsprozesse
- Beratung bei der Umsetzung baulicher und verkehrsrechtlicher Maßnahmen
Seit mehr als 12 Jahren dürfen wir über 140 Gemeinden und Städte in allen vier Regierungsbezirken Baden-Württembergs bei der Erstellung ihrer kommunalen Lärmaktionspläne begleiten. Die Qualität dieser Lärmaktionspläne misst sich an den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen und der daraus resultierenden Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vom Verkehrslärm. Aufgrund unserer fundierten Planungen konnten bereits zahlreiche verkehrsrechtliche und straßenbauliche Maßnahmen umgesetzt werden.