Umnutzung Dreispitzareal; Lärmkataster
Aufbau eines Lärmkatasters, welcher die Lärmquellen aller Betriebe erfasst und die daraus resultierenden Immissionen darstellt.
Das Gebiet Dreispitzareal befindet sich in einer Phase des Umbruchs: Die Entwicklungsplanung sieht vor, das aktuell von Gewerbe- und Industriebetrieben genutzte Gebiet in naher Zukunft in eine Mischnutzung zu überführen. Neben Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sollen auch Wohnungen und Arbeitsgebiete etabliert werden. Dafür wurden Teilgebiete des Dreispitzareals von der Lärmempfindlichkeitsstufe ES IV in die Lärmempfindlichkeitsstufen ES III umgezont.
Da durch die tieferen Belastungsgrenzwerte im Bereich des Lärmschutzes rechtliche Konflikte entstehen können, wurde ein Lärmkataster aufgebaut, welcher die Lärmquellen aller Betriebe erfasst und die daraus resultierenden Immissionen darstellt.
Die resultierende Datenbank dient als Grundlage für eine lärmoptimierte Planung der neuen Gebäude resp. als Basis für die Ermittlung einer Bestvariante hinsichtlich der Lärmimmissionen.
Die folgenden Quellen wurden erhoben:
- Strassen- und Eisenbahnlärm (untergeordnete Bedeutung)
- Horizontale Flächenquellen: Parkiervorgänge Personen- und Lastwagen
- Linienquellen: Rangieren der Lastwagen
- Punktquellen: Be- und Entladen der Lastwagen, Tankstellen, Lüftungs- und Klimaanlagen
- Vertikale Flächenquellen: Halleninnenpegel, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen, gedeckte Parkplätze
Sämtliche erhobenen Daten wurden entsprechend den Vorgaben der Lärmschutzverordnung ausgewertet und die Ergebnisse auf Rasterdatenkarten in unterschiedlichen Höhen sowohl für den Tages- als auch den Nachtzeitraum dargestellt. Für die ermittelten «Hot spots», bei denen Grenzwertüberschreitungen auszumachen sind, konnten die Schallleistungspegel der massgeblichen Verursacher dargestellt werden. Damit wurde eine fundierte Grundlage für die allfällige Sanierung von Anlagen geschaffen.
Der Kataster dient als Grundlage für die Beurteilung von Neubauten im Rahmen eines Baugesuchs bzw. zur Optimierung der Projekte hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte gemäss Art. 31 der Lärmschutzverordnung betreffend Bauen in lärmbelasteten Gebieten. Mögliche Massnahmen sind die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite, vorgehängte Fassaden oder verglaste Loggien.
Das Projekt in Kürze
Erhebung der relevanten Industrie- und Gewerbelärmquellen, Messung der Schallleistungspegel, Entwicklung von Beurteilungsmethoden (gemeinsam mit den kantonalen Fachstellen), Erfassung der Quellen in einer Datenbank, Darstellung der Lärmpegel mittels CadnaA, Beurteilung von Neubauvorhaben und Massnahmenplanung.