Zielvereinbarungen im öffentlichen Verkehr
Mit dem neuen Leitfaden für Zielvereinbarungen im RPV etabliert Rapp einen neuen nationalen Standard im öffentlichen Verkehr.
In den letzten Jahren hat Rapp verschiedene Kantone beim Abschluss von Zielvereinbarungen mit einzelnen Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstützt.
Zielvereinbarungen sind mehrjährige Vereinbarungen zwischen Bestellern und Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs, in welchen die mittelfristige Zusammenarbeit geregelt, Kosten- oder Qualitätsziele vereinbart oder auch Kosten verbindlich fixiert werden.
Neu sind alle Besteller des öffentlichen Regionalverkehrs (RPV) ab 2025 gesetzlich verpflichtet, mit den von ihnen beauftragten Bus- und Bahnunternehmen solche Zielvereinbarungen abzuschliessen. Insgesamt betrifft dies Transportleistungen von über 100 Unternehmen, welche von Bund und Kantonen mit jährlich rund 2.2 Milliarden Franken subventioniert werden.
Als Vollzugshilfe für die schweizweite Einführung dieses Instruments hat uns das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt, einen Leitfaden zum Abschluss von Zielvereinbarungen im RPV zu erarbeiten. Neben einer Einführung in die Thematik und grundsätzlichen Überlegungen enthält dieser auch mehrere Mustervereinbarungen, welche den Kantonen eine effiziente Umsetzung in der Praxis ermöglichen.
2024 können sich Branchenvertreter zum Ergebnis der Arbeiten äussern; bis Ende 2024 soll der Leitfaden vom BAV in Deutsch, Französisch und Italienisch publiziert werden.